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Was darf man aufschreiben, was nicht?

Das bleibt nach wie vor eine Ueberraschungsfrage, da diese merkwuerdig Verordnung so abgefasst ist, dass man gar nicht auf den ersten Blick merkt, was gemeint ist. Dafuer kommt dann die Pharmainduastrie ein bisschen haemisch daher und schreibt, dass ihr Produkt aufgeschrieben werden duerfe, statt dem Produkt xyz von der Konkurrenz. Dummerweise muss das auch nicht unbedingt stimmen. es gibt keine Liste des Verbotenen, solche Klarheit weurden sie nie erlauben! Wir duerfen zusehen, dass wir den ukas in Klartwet dechiffrieren, wenn wir es nicht richtig machen, dann werden wir den Aerger kriegen. Am Besten waere es natuerlich, alles privat aufzuschreiben und die Eltern zur Krankenkasse schicken, dass die ihnen das Geld zurueck geben, aber das duerfen wir natuerlich auch nicht.
 

Meister 22.04.2009, 11.35

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Kommentare zu diesem Beitrag

1. von Jens

In der Apotheke:
Insulin? ja das haben wir da, bitteschön. Aber die Teststreifen müssen von der Krankenkasse genehmigt werden, das dürfen wir zur Zeit noch für sie machen.

Tage darauf:
Ja also die Teststreien können sie von uns kriegen, müssen auch nicht genehmigt werden, da hat die Kasse vergessen die Ausschreibung rauszuschicken.
:D

vom 26.04.2009, 00.40
Antwort von Meister:

Je mehr man alles verunklart, um so besser die chance, dass es nicht die Kasse ist ,die bezahlen muss. Irgendjemand wird schon entweder die Nerven verlieren und selber zahlen oder einen Fehler machen, dann kann man es ihm aufdrücken