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Ausgewählter Beitrag
Recht und fremde Rechte
Jetzt muß ich doch mal meinen Senf zu der Affäre um die Richterin, die angeblich Verständnis für das islamische Züchtigungsrecht gegenüber Frauen äußerte, geben.
Zunächst mal möchte ich die Richterin persönlich ein bißchen in Schutz nehmen, in dem ich frage, was denn wirklich in welchem Zusammenhang gesagt wurde? Hat sie vielleicht die Klägerin nur gefragt, ob sie denn,als sie heiratete nicht damit habe rechnen müssen, daß ihr Ehemann ein Züchtigungsrecht in Anspruch nehmen werde. Diese Frage ist nicht unerheblich, denn wenn sie verneint wird, was ich mal annehmen würde, dann ist klar, daß die Klägerin von Beginn an , nicht mit irgendwelchen derartigen Übergriffen rechnete oder gar einverstanden war. Es könnte ja sein, daß diese Frage der Richterin dann ein bißchen verdreht und aufgebauscht wurde?
Aber zu der Affäre selbst, wenn sie denn wirklich so war muß man vor allem sagen, daß es gar nicht um die Frage des Verständnisses für den Islam oder derartiger Gewaltpraktiken geht, sondern um die Frage der Gültigkeit des Rechtssystems.
In diesem Land gilt unsere demokratische Rechtsordnung und keine andere. Es kommt nicht darauf an , was irgend jemand in der Welt für Rechtsnormen hat, hierzulande gelten nur unsere Rechtsnormen. Der Kannibale von Rotenburg hätte sein Verhalten ja auch nicht damit rechtfertigen können, daß er aus einer alten Kannibalensippe stamme.
Wir beanspruchen nicht, daß dieses Rechtssystem überall in der Welt gilt, wie das teilweise die USA tun, aber innerhalb unserer Landesgrenzen auf jeden Fall.
Am schlimmsten ist es natürlich, wenn es so wahr wäre, wenn die Richterin jemandem, der den Schutz unseres Rechts anruft, wie es diese Frau getan hat, diesen Schutz verweigert, den zu gewähren ihre wichtigste Aufgabe ist, mit der Begründung andere Leute hätten eben andere Rechtsnormen. Nehmen wir mal an, es sei irgendwo in der Welt wirklich erlaubt seine Frau zu schlagen, dann könnte das zwar der Täter als Ausrede anführen, aber das macht es keinen Deut duldbarer hier und erträglicher anderswo.
Aber geschieht es anderswo ist das eine ethische Frage, wird die Tat hier ausgeübt, ist es eine Rechtsfrage.
Zunächst mal möchte ich die Richterin persönlich ein bißchen in Schutz nehmen, in dem ich frage, was denn wirklich in welchem Zusammenhang gesagt wurde? Hat sie vielleicht die Klägerin nur gefragt, ob sie denn,als sie heiratete nicht damit habe rechnen müssen, daß ihr Ehemann ein Züchtigungsrecht in Anspruch nehmen werde. Diese Frage ist nicht unerheblich, denn wenn sie verneint wird, was ich mal annehmen würde, dann ist klar, daß die Klägerin von Beginn an , nicht mit irgendwelchen derartigen Übergriffen rechnete oder gar einverstanden war. Es könnte ja sein, daß diese Frage der Richterin dann ein bißchen verdreht und aufgebauscht wurde?
Aber zu der Affäre selbst, wenn sie denn wirklich so war muß man vor allem sagen, daß es gar nicht um die Frage des Verständnisses für den Islam oder derartiger Gewaltpraktiken geht, sondern um die Frage der Gültigkeit des Rechtssystems.
In diesem Land gilt unsere demokratische Rechtsordnung und keine andere. Es kommt nicht darauf an , was irgend jemand in der Welt für Rechtsnormen hat, hierzulande gelten nur unsere Rechtsnormen. Der Kannibale von Rotenburg hätte sein Verhalten ja auch nicht damit rechtfertigen können, daß er aus einer alten Kannibalensippe stamme.
Wir beanspruchen nicht, daß dieses Rechtssystem überall in der Welt gilt, wie das teilweise die USA tun, aber innerhalb unserer Landesgrenzen auf jeden Fall.
Am schlimmsten ist es natürlich, wenn es so wahr wäre, wenn die Richterin jemandem, der den Schutz unseres Rechts anruft, wie es diese Frau getan hat, diesen Schutz verweigert, den zu gewähren ihre wichtigste Aufgabe ist, mit der Begründung andere Leute hätten eben andere Rechtsnormen. Nehmen wir mal an, es sei irgendwo in der Welt wirklich erlaubt seine Frau zu schlagen, dann könnte das zwar der Täter als Ausrede anführen, aber das macht es keinen Deut duldbarer hier und erträglicher anderswo.
Aber geschieht es anderswo ist das eine ethische Frage, wird die Tat hier ausgeübt, ist es eine Rechtsfrage.
Meister 24.03.2007, 12.02
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