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Kachelmann bei Jauch
Was ist mir klar geworden:
Es wird in einer bestimmten Sache aneinander vorbei geredet.
Es handelt sich um zwei Missetaten, die beide ein schweres Verbrechen sind. Aber sie sind unabhängig voneinander.
Zum einen ist es ein schlimmes Verbrechen, wenn Frauen vergewaltigt werden, wie auch immer -und sie haben große Probleme damit, wenn sie Gerechtigkeit suchen und bis ihnen diese gegeben wird.
Zum anderen ist es ein schlimmes Verbrechen, wenn Männer einer Vergewaltigung bezichtigt werden, die sie nicht begangen haben, und sie können auch sehr große Schwierigkeiten haben bis hin zu jahrelanger Ächtung und schwerer unrechter Bestrafung.
Es erscheint aber nur so als ob die beiden Sachen etwas miteinander zu tun hätten, weil man sie auf den ersten Blick nicht auseinander halten kann.
In Wirklichkeit sind es aber zwei ganz unterschiedliche Tätergruppen.
Die vergewaltigte Frau ist Opfer, die Falschanschuldigerin ist Täter. Letzterer ist nichts angetan worden, sondern sie mißbraucht das Recht, um jemanden fertig zu machen.
Beide haben nichts miteinander zu tun, sind ganz verschiedene Personen, deshalb ist es falsch wenn man der Falschanschuldigerin den Opferschutz gibt, der ihr nicht zusteht.
Nur : wie unterscheidet man Engel und Teufel ?
Es wird in einer bestimmten Sache aneinander vorbei geredet.
Es handelt sich um zwei Missetaten, die beide ein schweres Verbrechen sind. Aber sie sind unabhängig voneinander.
Zum einen ist es ein schlimmes Verbrechen, wenn Frauen vergewaltigt werden, wie auch immer -und sie haben große Probleme damit, wenn sie Gerechtigkeit suchen und bis ihnen diese gegeben wird.
Zum anderen ist es ein schlimmes Verbrechen, wenn Männer einer Vergewaltigung bezichtigt werden, die sie nicht begangen haben, und sie können auch sehr große Schwierigkeiten haben bis hin zu jahrelanger Ächtung und schwerer unrechter Bestrafung.
Es erscheint aber nur so als ob die beiden Sachen etwas miteinander zu tun hätten, weil man sie auf den ersten Blick nicht auseinander halten kann.
In Wirklichkeit sind es aber zwei ganz unterschiedliche Tätergruppen.
Die vergewaltigte Frau ist Opfer, die Falschanschuldigerin ist Täter. Letzterer ist nichts angetan worden, sondern sie mißbraucht das Recht, um jemanden fertig zu machen.
Beide haben nichts miteinander zu tun, sind ganz verschiedene Personen, deshalb ist es falsch wenn man der Falschanschuldigerin den Opferschutz gibt, der ihr nicht zusteht.
Nur : wie unterscheidet man Engel und Teufel ?
Meister 15.10.2012, 18.34
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