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Recht und fremde Rechte
Jetzt muß ich doch mal meinen Senf zu der Affäre um die Richterin, die angeblich Verständnis für das islamische Züchtigungsrecht gegenüber Frauen äußerte, geben.
Zunächst mal möchte ich die Richterin persönlich ein bißchen in Schutz nehmen, in dem ich frage, was denn wirklich in welchem Zusammenhang gesagt wurde? Hat sie vielleicht die Klägerin nur gefragt, ob sie denn,als sie heiratete nicht damit habe rechnen müssen, daß ihr Ehemann ein Züchtigungsrecht in Anspruch nehmen werde. Diese Frage ist nicht unerheblich, denn wenn sie verneint wird, was ich mal annehmen würde, dann ist klar, daß die Klägerin von Beginn an , nicht mit irgendwelchen derartigen Übergriffen rechnete oder gar einverstanden war. Es könnte ja sein, daß diese Frage der Richterin dann ein bißchen verdreht und aufgebauscht wurde?
Aber zu der Affäre selbst, wenn sie denn wirklich so war muß man vor allem sagen, daß es gar nicht um die Frage des Verständnisses für den Islam oder derartiger Gewaltpraktiken geht, sondern um die Frage der Gültigkeit des Rechtssystems.
In diesem Land gilt unsere demokratische Rechtsordnung und keine andere. Es kommt nicht darauf an , was irgend jemand in der Welt für Rechtsnormen hat, hierzulande gelten nur unsere Rechtsnormen. Der Kannibale von Rotenburg hätte sein Verhalten ja auch nicht damit rechtfertigen können, daß er aus einer alten Kannibalensippe stamme.
Wir beanspruchen nicht, daß dieses Rechtssystem überall in der Welt gilt, wie das teilweise die USA tun, aber innerhalb unserer Landesgrenzen auf jeden Fall.
Am schlimmsten ist es natürlich, wenn es so wahr wäre, wenn die Richterin jemandem, der den Schutz unseres Rechts anruft, wie es diese Frau getan hat, diesen Schutz verweigert, den zu gewähren ihre wichtigste Aufgabe ist, mit der Begründung andere Leute hätten eben andere Rechtsnormen. Nehmen wir mal an, es sei irgendwo in der Welt wirklich erlaubt seine Frau zu schlagen, dann könnte das zwar der Täter als Ausrede anführen, aber das macht es keinen Deut duldbarer hier und erträglicher anderswo.
Aber geschieht es anderswo ist das eine ethische Frage, wird die Tat hier ausgeübt, ist es eine Rechtsfrage.
Zunächst mal möchte ich die Richterin persönlich ein bißchen in Schutz nehmen, in dem ich frage, was denn wirklich in welchem Zusammenhang gesagt wurde? Hat sie vielleicht die Klägerin nur gefragt, ob sie denn,als sie heiratete nicht damit habe rechnen müssen, daß ihr Ehemann ein Züchtigungsrecht in Anspruch nehmen werde. Diese Frage ist nicht unerheblich, denn wenn sie verneint wird, was ich mal annehmen würde, dann ist klar, daß die Klägerin von Beginn an , nicht mit irgendwelchen derartigen Übergriffen rechnete oder gar einverstanden war. Es könnte ja sein, daß diese Frage der Richterin dann ein bißchen verdreht und aufgebauscht wurde?
Aber zu der Affäre selbst, wenn sie denn wirklich so war muß man vor allem sagen, daß es gar nicht um die Frage des Verständnisses für den Islam oder derartiger Gewaltpraktiken geht, sondern um die Frage der Gültigkeit des Rechtssystems.
In diesem Land gilt unsere demokratische Rechtsordnung und keine andere. Es kommt nicht darauf an , was irgend jemand in der Welt für Rechtsnormen hat, hierzulande gelten nur unsere Rechtsnormen. Der Kannibale von Rotenburg hätte sein Verhalten ja auch nicht damit rechtfertigen können, daß er aus einer alten Kannibalensippe stamme.
Wir beanspruchen nicht, daß dieses Rechtssystem überall in der Welt gilt, wie das teilweise die USA tun, aber innerhalb unserer Landesgrenzen auf jeden Fall.
Am schlimmsten ist es natürlich, wenn es so wahr wäre, wenn die Richterin jemandem, der den Schutz unseres Rechts anruft, wie es diese Frau getan hat, diesen Schutz verweigert, den zu gewähren ihre wichtigste Aufgabe ist, mit der Begründung andere Leute hätten eben andere Rechtsnormen. Nehmen wir mal an, es sei irgendwo in der Welt wirklich erlaubt seine Frau zu schlagen, dann könnte das zwar der Täter als Ausrede anführen, aber das macht es keinen Deut duldbarer hier und erträglicher anderswo.
Aber geschieht es anderswo ist das eine ethische Frage, wird die Tat hier ausgeübt, ist es eine Rechtsfrage.
Meister 24.03.2007, 12.02| (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Staats- und Politkram
Verbrauch/CO2-Relation
Ein nützlichlicher Umrechnungsfaktor: Ständig liest man jetzt von CO2 -Ausstoß der Autos, der aber nicht in RElation zum Verbrauch gesetzt wird. Das ist aber gerade nürtzlich ,weil man dann leicht selbst ausrechnen kann, wieviel man verheizt. Jetzt habe ich den Umrechnungsfaktor in der Zeitung gefunden: für Benzin 23,7 und für Diesel 26,5. Das heißt mein Lupo 3L verbraucht 3,0l auf 100km, das macht einen Co2-Ausstoß von 3,0x26,5=79,5 gCO2 auf 100km.
Fahre ich einen Benziner und verbrauche 10l auf 100km , dann habe ich einen ausstoß von 10x23,7=237gCO2/100km.
Vielleicht noch die leicht triviale Bemerkung zum Schluß, daß es natürlich beim CO2 ganausowenig wie beim Verbrauch darauf ankommt was auf dem Etikett steht, sondern wieivel ich wirklich verbrenne. Das Stichwort heißt : Reale Verbrennungsmenge > reale CO2 Menge
Fahre ich einen Benziner und verbrauche 10l auf 100km , dann habe ich einen ausstoß von 10x23,7=237gCO2/100km.
Vielleicht noch die leicht triviale Bemerkung zum Schluß, daß es natürlich beim CO2 ganausowenig wie beim Verbrauch darauf ankommt was auf dem Etikett steht, sondern wieivel ich wirklich verbrenne. Das Stichwort heißt : Reale Verbrennungsmenge > reale CO2 Menge
Meister 24.03.2007, 10.05| (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Von Tag zu Tag


